Sehr geehrter Herr *******,
es erfüllt mich mit keinerlei Freude, Ihnen diese Korrespondenz zukommen lassen zu müssen. Mit größtem Bedauern und tiefster Enttäuschung muss ich konstatieren, dass in nahezu sämtlichen Ihrer Rezepte irreführendes und täuschendes Bildmaterial Verwendung findet.
Ein besonders eklatantes Beispiel stellt Ihr Rezept für "Hollersaft" dar. In meiner Küche bereitete ich diesen Saft, wie von Ihnen proklamiert, als Hauptgang zu. Zum einen erwies sich der Saft als völlig inadäquat für eine Hauptspeise, zum anderen musste ich nach akribischster Befolgung Ihrer Kochanleitung feststellen, dass der Saft weder in einem Glas mit Zitronenscheibe noch mit einem Metallstrohhalm vor mir auf dem Herd stand. Unglaublich.
Ein weiteres Beispiel ist Ihr Rezept für Kartoffelpuffer. Um den zuvor gemachten Fehler nicht zu wiederholen, erwarb ich sämtliche Ingredienzien exakt nach den Vorgaben Ihrer Zutatenliste. Leider resultierte auch dieses Vorgehen im gleichen enttäuschenden Ergebnis. Mit äußerster Sorgfalt untersuchte ich das fertige Gericht und verglich es mit dem Foto in Ihrer online Publikation, konnte jedoch weder ein sechsblättriges Basilikum noch die dargebotene Marmelade auffinden. Nach einer mehrstündigen Suche brach ich diese enttäuscht ab.
Weitere Beispiele dieser Irreführung umfassen den Makkaroniauflauf, den Grießbrei, die Waffeln mit Reis, die Kürbissuppe und zahlreiche weitere Rezepte.
Ich sehe mich gezwungen, Sie nachdrücklich und mit größtem Ernst aufzufordern, diese gravierenden und irreführenden Mängel umgehend zu beheben, bevor jemand ernsthaften psychischen oder physischen Schaden erleidet.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sehe ich mich genötigt, den Konsumentenschutz und/oder die Bildzeitung in Kenntnis zu setzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Stefan R.